Nach wie vor gehen die Ansichten über die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung für Alleinerziehende weit auseinander. Die finanzielle Unabhängigkeit von Unterhaltszahlungen bzw. staatlicher Unterstützung setzt die volle Erwerbstätigkeit voraus, dies wiederum eine ganztägige Betreuung der Kinder. Nach dem neuen Unterhaltsgesetz steht geschiedenen Alleinerziehenden Ehegatten-Unterhalt nur noch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder zu. […]
Posted on April 15th, 2009 by admin
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